Liebe Golferinnen und Golfer,
nach eingehender „Regelbesprechung“ mit unserem Platzbewohner, dem Maulwurf (Talpa europaea), möchte ich auf Folgendes hinweisen:
Nach Regel 16.1 der offiziellen Golfregeln gilt ein Tierloch nicht nur als das sichtbare Loch oder der aufgeworfene Maulwurfshügel. Zum Tierloch gehören ausdrücklich auch:
- das aus dem Gang herausgeförderte lose Material,
- niedergetretene Spuren und Laufwege,
- sowie jeder Bereich des Bodens, der durch die unterirdische Bautätigkeit angehoben, abgesenkt oder anderweitig verändert wurde.
Das bedeutet:
Wenn euer Ball auf oder in einem durch Maulwurfgänge abgesackten Bereich im Fairway liegt oder euer Stand bzw. Schwung dadurch beeinträchtigt wird, dürft ihr straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen.
Unser Maulwurf hat zwar kein Handicap, aber offenbar ein ausgeprägtes Talent für Platzarchitektur, z.B. auf der Grünen 4. Da seine unterirdischen Designideen nicht immer mit den Vorstellungen des Architekten übereinstimmen, gewähren die Regeln großzügig Erleichterung.
Meinhard Themel
