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Bei einem unspielbaren Ball im Bunker (Regel 28) durfte der Spieler: den Ball nur innerhalb des Bunkers auf der rückwärtigen Verlängerung der Linie vom Loch zum Ball droppen (Regel 28b) oder innerhalb von zwei Schlägerlängen von der Lage des Balls (Regel 28c), oder Erleichterung außerhalb des Bunkers mit einem Strafschlag von der Stelle des letzten Schlags (Regel 28a) nehmen. Wurde der letzte Schlag im Bunker gespielt, gab es keine Möglichkeit einer Erleichterung außerhalb des Bunkers.
Neu 2019
Der Spieler hat eine zusätzliche Möglichkeit, außerhalb des Bunkers Erleichterung in Anspruch zu nehmen. Mit zwei Strafschlägen darf er den Ball innerhalb einer Schlägerlänge von einem Punkt auf der rückwärtigen Verlängerung der Linie vom Loch zum Ball droppen (Regel 19.3b).
Warum?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Spieler seinen Ball im Bunker für unspielbar hält, zum Beispiel, wenn er nah an der Bunkerkante liegt. Spieler haben häufig die Erleichterungsmöglichkeiten innerhalb des Bunkers (nach Regeln 28b oder c) genutzt, da es meistens zu zeitaufwändig gewesen wäre, zur Stelle des letzten Schlags zurückzugehen um dort mit Strafe und Distanzverlust nach Regel 28a zu verfahren. Sobald der Spieler einen Schlag im Bunker ausgeführt hatte, den Ball aber nicht herausspielen konnte, hatte er keine Möglichkeit mehr, eine Erleichterung außerhalb des Bunkers zu nutzen. Besonders im hinteren Bereich des Bunkers bedeutete dies, dass der Spieler keine andere Stelle für Erleichterung mehr nutzen konnte. Das Spiel aus einem Bunker ist für einige Spieler sehr schwierig, besonders dann, wenn der Bunker hohe Kanten hat. Besonders problematisch ist dies im Zählspiel, da der Spieler das Loch in jedem Fall beenden muss und den Ball nach einer Reihe von Fehlschlägen im Bunker nicht einfach aufheben kann. Die Möglichkeit, außerhalb des Bunkers Erleichterung zu nehmen, ermöglicht es ihm, das Spiel regelkonform fortzusetzen, statt disqualifiziert zu werden.
Meinhard Themel
-Clubspielleiter-