Liebe Mitglieder,
seit dem 01.01.2022 sind ja bekanntlich alle volljährigen Mitglieder/Nutzungsberechtigten nicht mehr über den DGV haftpflichtversichert. Jeder Golfspieler muss sich in Zukunft selbst um seinen Versicherungsschutz kümmern, sei es über eine Privathaftpflichtversicherung und/oder zusätzlich über das Angebot des DGV.
Problem bei der Privathaftpflicht ist, dass bei einem abirrenden Golfball die Versicherer häufig den Schaden ablehnen, mit der Begründung, dass es sich um ein sportübliches Risiko handelt und somit kein Verschulden unterstellt werden kann.
Des Weiteren ist zwar bei einigen Versicherungen die Nutzung eines Golfcarts mitversichert, allerdings eventuelle Mietsachschäden nicht. D.h., sollte das gemietete Golfcart beschädigt werden, müsste der Schädiger den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Das Thema Golfcarts ist bei dem Angebot des DGV komplett ausgeklammert, dass gleiche gilt für Schäden im Ausland.
Wir von Gut Heckenhof haben für all unsere Mitglieder eine Golfer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, diese ist kostenfrei in Ihrem Spielrechtsvertrag integriert. D.h. wir bieten ab sofort über die HDI einen umfangreichen subsidiären Versicherungsschutz für alle Mitglieder/Nutzungsberechtigten:
- Abirrende Golfbälle => versichert
- Benutzung von Golfcarts => versichert
- Mietsachschäden an Golfcarts => versichert
- Schäden im Ausland => versichert
- Schlüsselverlustschäden => versichert
Weitere Infos finden Sie auch im nebenstehenden Bild.
Ihr Gut Heckenhof-Team