Die durch Hitze und Trockenheit entstandenen kahlen Stellen im Boden sind immer noch nicht zugewachsen. Die Lage eines Balls kann erheblich betroffen sein, wenn dieser in einer solchen Kahlstelle zur Ruhe kommt. Die mit Stand 01.09.2019 erlassene Platzregel hat daher nach wie vor Gültigkeit und besagt:
„Kahlstellen, die in Bereichen des Geländes liegen, welches auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, sind Boden in Ausbesserung. Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen.
Aber: Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn die Kahlstelle nur den Stand des Spielers behindert.“