Das Gelände des Golfplatzes Gut Heckenhof ist fast vollständig von einem Elektro-Auszaun umgeben. Wird ein Elektro-Zaun als Ausgrenze verwendet, wurde nunmehr vom DGV eine Platzregel zugelassen, die straflose Erleichterung für einen Ball innerhalb einer bestimmten Entfernung von dem Auszaun gewährt.
Die Platzregeln des Gut Heckenhof sehen daher vor, dass für einen Ball, der näher als zwei Schlägerlängen vom Zaun liegt, straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden darf. Unter diesen Umständen misst der Spieler zwei Schlägerlängen vom Zaun und eine weitere Schlägerlänge, in der er den Ball nicht näher zum Loch straffrei droppt.