Die bisher verbindlichen Platzregeln mit Stand 01.05.2019 verlieren zum 02.04.2021 ihre Gültigkeit und werden durch neue Platzregeln ersetzt.
In vielen Fällen sind die Regeln unverändert geblieben, jedoch aufgrund der Wildschweinschäden, wie neulich auf dem roten Kurs, in denen die Beschädigungen des Platzes so weitreichend sind, dass nicht alle beschädigten Bereiche als Boden in Ausbesserung markiert werden können, wird dieser Umstand mit einer Platzregel angezeigt. Dies geschieht, indem die Bereiche oder der Umstand definiert werden, anstatt alle beschädigten Bereiche zu markieren.
Die neue Regel lautet:
- Beschädigungen durch Tiere
Durch Wildschweine beschädigte Flächen im Gelände werden als Boden in Ausbesserung behandelt, von dem Erleichterung nach Regel 16.1b zulässig ist.
Wir bitten unsere Golfspieler, den reparierten Bereich, z.B. auf der roten 2 und roten 8, zu schonen. Landet der Ball auf dem Boden in Ausbesserung, darf er straflos aufgehoben und außerhalb des Bereichs innerhalb einer Schlägerlänge gedroppt werden. Auch wenn solche Bereiche das Spiel zunächst beschränken, dienen sie dazu, den Platz langfristig spielbar und gepflegt zu erhalten.
Meinhard Themel