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Ihr Golfplatz

der Extraklasse

Bunker voll mit zeitweiligem Wasser

Ist ein Bunker überflutet, kann es sein, dass straflose Erleichterung nach Regel 16.1c zur Aufrechterhaltung eines fairen Spiels nicht ausreicht. In diesem Fall würde die Spielleitung den Bunker als Boden in Ausbesserung im Gelände behandeln, damit straflose Erleichterung außerhalb des Bunkers zulässig ist.


Ein überfluteter Bunker durch zeitweiliges Wasser kommt jedoch in der Praxis kaum vor. Dem Spieler bleibt die Möglichkeit, straflos im Bunker zu droppen oder mit einem Strafschlag den Bunker zu verlassen. Platzregeln für diese Situation sind deshalb nicht notwendig.

Gut Heckenhof

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