Telefon: +49 (0)2243 - 9232 - 0
E-Mail: info (at) gut-heckenhof.de

Ihr Golfplatz

der Extraklasse

Achtung - Informationen für unsere Golfer

4er Fights ab Dienstag, dem 12.5.2020 wieder zugelassen.

 

Durchlaufzeiten somit wieder 2,5 Stunden pro 9 Loch,

Startzeiten alle 10 Minuten.

Durch das Zusammenlegen der 2er Flights haben sich z. T. Startzeitenänderungen ergeben, bitte prüfen sie ihre Online-Reservierung.

Bitte beachten sie die notwendigen Vorschriften zur Abstandswahrung.

 

Hier ein Auszug aus der offiziellen Information des Landes NRW -  Stand 11.5.2020

NEU: Nachfolgende Fragen und Antworten beziehen sich auf die ab dem 11. Mai 2020 gültige Fassung der Coronaschutzverordnung. 

Was ändert sich mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan beim Kontaktverbot?

Ab 11. Mai 2020 ist es möglich, dass sich Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

Ausnahmen: Zwingende berufliche Zusammenkünfte und zulässige sportliche Betätigungen.

 

Gilt die Maskenpflicht weiterhin?

Ja, sie ist vorerst bis zum 25. Mai 2020 verlängert worden.

 

Wann und wo gilt die Maskenpflicht?

Seit dem 27. April 2020 besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht,

an folgenden Orten Mund und Nase zu bedecken (vorerst bis zum 25. Mai 2020):

//

in sämtlichen Verkaufsstellen und  // bei der Abholung von Speisen und Getränken in den gastronomischen Einrichtungen //

Die Maskenpflicht gilt für Kunden, Nutzer, Inhaber und Beschäftigte gleichermaßen – es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt.

//

ein Kunde pro 10 qm sein. Zudem müssen Auflagen zur Vermeidung vom Warteschlangen beachten werden.

 

Was ist mit Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum?

Sie bleiben untersagt.

 

Sind Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt?

Bereits seit 7. Mai ist der Breiten- und Freizeitsport auf Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum zulässig – unter Auflagen. Ab 11. Mai 2020 kann Sport auch wieder in Sporthallen und Kursräumen der Sportvereine durchgeführt werden – ebenfalls unter Auflagen.

 

Welche Auflagen müssen dazu eingehalten werden?

Der oben genannte Sport- und Trainingsbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Auflagen erfüllt sind: Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden. Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden (auch in Warteschlangen). Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.

 

Gut Heckenhof

Hotel- & Golfresort an der Sieg  •  Heckerhof 5  •  53783 Eitorf

Golfresort: +49 (0)2243 - 9232 -0
Hotel: +49 (0)2243 - 9232 -32
hotel (at) gut-heckenhof.de

 30 Min: Flughafen Köln / Bonn
 15 Min: A3 Kreuz Bonn / Siegburg
 20 Min: ICE - Siegburg / Bonn
 35 Min: S-Bahn zur Köln-Messe

Anfahrt »

Newsletter Anmeldung

Mit dem Gut Heckenhof Newsletter sind Sie immer aktuell und ganz persönlich informiert.

E-Ladestationen

Als Gast können Sie auch Ihr E-Auto bei uns laden.
Am Empfang bekommen Sie hierfür auf Nachfrage & gegen Gebühr eine Ladekarte.